Gemeinsame Protokollerklärung Nr. 1
Die Parteien gehen die gemeinsame Verpflichtung ein, sich innerhalb von 3 Monaten ab Unterzeichnung dieses Vertrages auf bereichsübergreifender Ebene eigens mit den anderen Verwaltungen zusammenzusetzen, um gemeinsam das Ausmaß des Phänomens Prekariat (Arbeitsverträge auf Zeit, Formen der Mitarbeit, andere atypische Formen eines Arbeitsvertrags) innerhalb der einzelnen Verwaltungen abzuschätzen und um festzustellen, welche Stabilisierungsmöglichkeiten bestehen.
Gemeinsame Protokollerklärung Nr. 2
Die Parteien verpflichten sich, die Verhandlungen zur Arbeitszeit für das Landespersonal mit Beginn des Jahres 2008 weiter zu führen, wobei vor allem die Arbeitszeitgestaltung des Lehrpersonals der Abteilung 22 neu zu regeln ist, um ungerechtfertigte Unterschiede gegenüber dem übrigen Lehrpersonal zu verringern.
Bozen, den 12. Februar 2008