(1) Die Vergütungen für die Überstunden des Lehrpersonals sind mit Wirkung ab 01.09.2006 wie folgt festgelegt:
Grundschule:
2)Für Unterrichtseinheiten, die zwischen dem Unterrichtsende und dem Unterrichtsbeginn laut Schulkalender im Rahmen der Aufholmaßnahmen im Sinne des Gesetzes Nr. 1 vom 11.01.2007, des Ministerialdekretes Nr. 80 vom 03.10.2007 und der Ministerialverordnung Nr. 92 vom 05.11.2007 durchgeführt werden.