(1) Den Tierärzten wird die ihnen zustehende Differenz zwischen den zugewiesenen und den effektiv ausbezahlten Mehrstunden nachträglich für die Jahre 2000, 2001 und 2002 ausbezahlt.
(2) Zum Zwecke der durchgehenden Erreichbarkeit stellt der Betrieb den Tierärzten ein Mobiltelefon zur Verfügung. Außerdem erhalten sie eine monatliche Zulage von 100 Euro für die Bezahlung der Dienstgespräche und anderer dienstlicher Auslagen.