Die didaktische Tätigkeit und die Tätigkeit als Tutor der Ärzte für Allgemeinmedizin mit besonderer Berücksichtigung der spezifischen Ausbildung in Allgemeinmedizin wird vom Landesgesetz 15. November 2002, Nr. 14 und von der mit Dekret des Landeshauptmanns Nr. 46 vom 20. Oktober 2003 genehmigten Durchführungsverordnung geregelt.
Dem Arzt, welcher die Tätigkeit als Tutor ausübt, wird ein Entgelt von Euro 1.009,58 + IVA für jede Phase von neun Wochen zuerkannt.