4.1 Begünstigte dieser Beihilfe sind Bonifizierungs- und Bodenverbesserungskonsortien. Bezuschusst werden überbetriebliche Infrastrukturen oder Gemeinschaftsanlagen, welche mindestens drei landwirtschaftliche Betriebe betreffen. Es sind Gemeinschaftsanlagen, bei denen wesentliche Teile der Infrastrukturen als Gemeinschaftsteile errichtet und genutzt werden. Bezuschusst werden im Besonderen:
4.1.1 Bauten zur Ableitung, Speicherung, Fassung und Nutzung der Gewässer für landwirtschaftliche Zwecke: Wasserfassungen, Entsander, Speicherbecken, Zubringerleitungen, Hauptleitungen oder Primärleitungen, Pumpstationen, untergeordnete Wasserleitungen, Übergabestationen, Automatisierung der Bewässerungsanlagen, Filteranlagen und Bau von Tiefbrunnen mit Pumpen und Zubehör.
4.1.2 Konsortialstraßen - mit Ausnahme der Hof- und Almzufahrten - sowie Güterwege, Wasserableitungen, landwirtschaftliche Flurgestaltung, Räumlichkeiten zur Unterbringung von Maschinen, Büroräume und Sitzungssäle, sowie Sanitär- und Sozialräume für das Personal.
4.1.3 Maschinen für den Erhalt der Gräben und der hydraulischen Bauten. Werkzeuge, Kleingeräte und Gebrauchsartikel sind von der Förderung ausgeschlossen.
4.2 Für den Grundankauf zur Errichtung von Bauten gemäß den Punkten 4.1.1 und 4.1.2 können die entsprechenden Kosten anerkannt werden.