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Rundschreiben vom 19. Mai 2000, Nr. 5
Dienstabwesenheiten - Anwendung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages vom 29.7.1999

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12. Grundsätzliches zur Leistungsprämie

Es darf angenommen werden, daß die Gewerkschaften auch für das Jahr 2000 auf einen möglichst hohen fixen Anteil der Leistungsprämie bestehen werden. Es muß damit gerechnet werden, daß es im Zuge einer Kompromißlösung wiederum einen wenn auch niedrigeren, fixen Anteil geben wird. Somit werden die Führungskräfte und Koordinatoren auf die Notwendigkeit hingewiesen, dem Personal bereits im laufenden Jahr eine etwaige Beanstandung zur erbrachten Leistung zur Kenntnis zu bringen, um so den fixen Anteil der Leistungsprämie dann auch verweigern zu können.