(1) Dieser Landeskollektivvertrag gilt für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 und ist so lange gültig bis er durch einen späteren Landeskollektivvertrag ersetzt wird.
(2) Die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen sind ab dem in den einzelnen Vertragsbestimmungen angegebenen Datum und, in Ermangelung eines solchen, ab dem ersten Tag des Monats nach Inkrafttreten dieses Vertrages wirksam.