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1. Die Annahme der Beitragsanträge für die Erweiterung der Erzeugungsanlagen bestehender Fernwärmesysteme ist ab 1. Jänner 2023 ausgesetzt.
2. Die Beitragsanträge für die Erweiterung der Erzeugungsanlagen bestehender Fernwärmesysteme werden mit eigenem Beschluss wieder zugelassen, sobald die finanzielle Deckung für das Jahr 2023 gewährleistet ist.
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 28 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.