(1) Um weiterhin Investitionen in Ultrabreitbandnetze in Nicht-Marktversagensbereichen zu beschleunigen, und in jedem Fall unter Einhaltung der europäischen und nationalen Telekommunikationsvorschriften, ist die Beteiligung der Autonomen Provinz Bozen an der Kapitalerhöhung der beteiligten Gesellschaft „Infranet AG“ in Höhe von 150.000.000,00 Euro in Form von zusätzlichen Kapitalanteilen ermächtigt.
(2) Die Deckung der Mehrkosten, welche aus der Kapitalerhöhung laut Absatz 1 entstehen, die sich für das Jahr 2022 auf 150.000.000,00 Euro belaufen, erfolgt durch Kredit-Aufnahme. Die in Absatz 1 genannte Verschuldung kann von der Landesregierung für eine maximale Tilgungsdauer von 20 Jahren aufgenommen werden. Die Belastung durch die Rückzahlung der Raten kann ab dem Haushaltsjahr 2022 beginnen. Der jährliche Zahlungsaufwand des Zinsanteils beträgt 2.812.500,00 Euro für das Haushaltsjahr 2022, 10.828.125,00 Euro für das Haushaltsjahr 2023 und 10.265.625,00 Euro für das Haushaltsjahr 2024. Diese Beträge belasten das Programm 01 „Zinsanteil Amortisation von Darlehen und Anleihen“ des Aufgabenbereichs 50. In Bezug auf den Kapitalanteil in Höhe von 3.750.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2022 und anschließend in Höhe von 7.500.000,00 Euro pro Jahr, wird das Programm 02 „Kapitalanteil Amortisation von Darlehen und Anleihen“ des Aufgabenbereiches 50 im Rahmen der Ausgabenvoranschläge des Haushalts 2022-2024 belastet. 2)