(1) In der Anlage 1 zum Dekret erhalten die Aufzählpunkte in der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Personalentwicklung folgende Fassung:
„- Strategische und kompetenzorientierte Personalentwicklung
- Ausbildung und Qualifizierung des Personals
- Grundausbildung und ständige Weiterbildung der Führungskräfte
- Aus- und Fortbildung im Bereich Sicherheit am Arbeitsplatz
- Führungskräfteentwicklung und Nachwuchsförderung
- Unterstützung und Begleitung von Entwicklungs- und Veränderungsprozessen sowie Unterstützung bei schwierigen Situationen am Arbeitsplatz
- Förderung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz
- Förderung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz
- Mitarbeiterförderung
- Steuerung und Weiterentwicklung der Lernplattform des Landes“.