Beitrag für Überwachungskosten
1. Der Konzessionsinhaber muss die jährlichen Überwachungskosten laut Artikel 28 des Gesetzes in der unten angeführten Höhe, pro Jahr, entrichten:
2. Der unter Punkt 1 festgelegte Beitrag wird den Veränderungen des Gesamtindexes der Verbraucherpreise für Haushalte von Arbeitern und Angestellten angeglichen, wie er, jeweils auf den Monat Juni bezogen, vom Landesinstitut für Statistik (ASTAT) für die Gemeinde Bozen ermittelt wird.
3. Der Beitrag wird nur dann angeglichen, wenn obgenannter Index gegenüber der vorhergehenden Festsetzung um mindestens 10% angestiegen ist. Angewandt wird der neu berechnete Beitrag mit der ersten jährlichen Fälligkeit nach dem 31. Dezember des Jahres der Erhöhung.