(1) Im Artikel 19 Absatz 7 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 8. Juli 2013, Nr. 19, in geltender Fassung, werden nach den Wörtern „in Batterien ist“ die Wörter „unabhängig von der Art der Produktionstätigkeit und in allen Zuchtphasen“ eingefügt.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.