Beschluss vom 10. August 2021, Nr. 694
COVID-19 – Anwendung von Artikel 2 des Gesetzesdekretes vom 22. März 2021, Nr. 41, “Dringende Maßnahmen in den Bereichen Unterstützung von Unternehmen und Wirtschaftsteilnehmern, Arbeit, Gesundheit und territoriale Dienste im Zusammenhang mit dem Notstand aufgrund von COVID-19“
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