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b) Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Mai 2021, Nr. 171)
Änderung der Verordnung über die Lehrabschlussprüfung

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 20. Mai 2021, Nr. 20.

Art. 2 (Inkrafttreten)

(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.