(1) Die Richtlinien und Maßnahmen der Zeitpolitik betreffen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes alle Bereiche des Lebens in einer Stadt oder Gemeinde und zielen auf eine Entlastung der Familien bei der Alltagsbewältigung. Zeitpolitische Maßnahmen sind Ansätze, teilweise einzelner Akteure, die dazu beitragen, Familien zeitlich zu entlasten und deren Lebensqualität zu steigern. Die Zeitpolitik ist darüber hinaus fest in der Organisation der Gemeinde verankert, wird meist auch zentral von dort koordiniert und ist damit ein wesentliches Element der Planungsprozesse.
(2) Zeitpolitik bedeutet vor allem Angebote, Dienste und Einrichtungen und deren Zeitabläufe, Öffnungszeiten und Fahrpläne neu zu betrachten, sinnvoll umzugestalten bzw. abzustimmen und vorhandene Ressourcen besser zu nutzen, um Familien entgegenzukommen. Damit kann zudem ein Mehrwert geschaffen werden, der als Standortfaktor gilt.
(3) Zeitkonflikte sind immer Ausdruck von Ungleichgewichten, Widersprüchen oder auch von Überschneidungen. Um geeignete Maßnahmen zur Lösung dieser Konflikte zu ergreifen, wurden folgende Handlungsfelder bestimmt:
- Bildungs-, Betreuungs- und Begleitangebote,
- Freizeit und Kultur,
- öffentlicher Personennahverkehr – Mobilität,
- familienfreundliche Arbeitswelt,
- bürgernahe Verwaltung,
- Raumplanung,
in denen gezielte und abgestimmte Maßnahmen umzusetzen sind. In diesen Handlungsfeldern werden praktische Handlungsempfehlungen für die Gemeinden erarbeitet.