(1) Die Zusammenarbeit und Abstimmung aller Akteure ist notwendig, da diese voneinander abhängen. Dazu bedarf es einer Vernetzung und Kooperation von öffentlichen und privaten Diensten sowie einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit.
(2) Die Steuerungsgruppe als übergeordnete Koordinierungsstelle informiert den Landesfamilienbeirat regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse.
(3) Die Bezirksgemeinschaften sind das Bindeglied zwischen dem Land und den Gemeinden und unterstützen die Gemeinden bei der Umsetzung der zeitpolitischen Maßnahmen.
(4) Die Landesverwaltung, die Bezirks-gemeinschaften und die Gemeinden sind dafür verantwortlich, dass familienrelevante Informationen, wie Angebote, Öffnungszeiten u. Ä., gebündelt und übersichtlich für die Öffentlichkeit zugänglich sind.