(1) Artikel 2 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 9. März 2007, Nr. 22, erhält folgende Fassung:
„Art. 2 (Land- und forstwirtschaftliches Informationssystem der Autonomen Provinz Bozen (LAFIS))
1. Das land- und forstwirtschaftliche Informationssystem der Autonomen Provinz Bozen (LAFIS) ist als offenes System für die institutionellen Subjekte, für die landwirtschaftlichen Unternehmen und die im land- und forstwirtschaftlichen oder im landwirtschaftlichen Nahrungsmittelerzeugungssektor tätigen Subjekte, wie zum Beispiel die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Berufsorganisationen, die landwirtschaftlichen Dienstleistungsstellen (LDS), die Erzeugerorganisationen, die zusammengeschlossenen landwirtschaftlichen Unternehmen sowie andere Subjekte, welche im Sinne dieses Artikels berechtigt wurden, aufgebaut. Die berechtigten Subjekte benutzen und speisen, gemäß ihren Zugriffsrechten, das System über die spezifischen Funktionen seiner Teilsysteme.
2. Die wesentlichen Teilsysteme für die Verwaltung der Stammdaten der einzelnen Sektoren sind folgende:
- Verwaltung meldeamtlicher Daten (LAFIS-APIA): Teil des LAFIS-Systems zur Verwaltung der meldeamtlichen Daten der Personen und landwirtschaftlichen Unternehmen.
- Flächenverwaltung (LAFIS-MAP): Teil des LAFIS-Systems zur Verwaltung der Kulturarten und -flächen der landwirtschaftlichen Unternehmen.
- Obstbaukataster (LAFIS-FRUIT): Teil des LAFIS-Systems zur Verwaltung der Detaildaten von Obstbauflächen der einzelnen landwirtschaftlichen Unternehmen.
- Weinbaukartei (LAFIS-WINE): Teil des LAFIS-Systems zur Verwaltung der Weinbaukartei gemäß den geltenden Bestimmungen.
- Waldkartei (LAFIS-WALD): Teil des LAFIS-Systems zur Verwaltung der Wald- und Almflächen gemäß Landesgesetz vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, in geltender Fassung.
- Landesviehdatenbank (LAFIS-VET): Teil des LAFIS-Systems zur Verwaltung der Landesviehdatenbank, errichtet gemäß Landesgesetz vom 27. April 1995, Nr. 9, in geltender Fassung.
- Verzeichnis landwirtschaftlicher Maschinen: Teil des LAFIS-Systems zur Verwaltung der landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte.
- Einstufung Urlaub auf dem Bauernhof: Teil des LAFIS-Systems zur Verwaltung der Einstufung der landwirtschaftlichen Unternehmen, welche Beherbergungstätigkeit anbieten.
- Verzeichnis der Anbieter und Anbieterinnen sozialer Landwirtschaft: Teil des LAFIS-Systems zur Verwaltung des Verzeichnisses laut Artikel 2 des Landesgesetzes vom 22. Juni 2018, Nr. 8.
3. Der Direktor/Die Direktorin der Landesabteilung Landwirtschaft genehmigt, unter Einhaltung der Bestimmungen gemäß Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), auf Anfrage der interessierten Subjekte, die Schaffung der einzelnen Benutzerprofile und die jeweiligen Zugriffsebenen.
4. Die Zugriffe der einzelnen berechtigten Subjekte werden in eigenen Archiven registriert.“