(1) Am Voranschlag der Einnahmen laut Artikel 1 des Landesgesetzes vom 22. Dezember 2020, Nr. 17, werden folgende Änderungen vorgenommen:
Jahr 2021 - Kompetenz
Titel - Typologie
Betrag
01-103
+528.220.667,61
02-101
-120.000,00
03-500
+6.174.496,19
04-300
+120.000,00
04-400
+19.685.000,00
05-300
+50.000.000,00
06-300
+200.000.000,00
Jahr 2021 - Kasse
(2) Für das Haushaltsjahr 2021 wird eine Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionsausgaben in Höhe von 102.000.000,00 Euro genehmigt. Der Betrag von 62.000.000,00 Euro ist für zusätzliche Kapitalanteile der Autonomen Provinz Bozen, im Zuge der Kapitalerhöhung der Inhouse Gesellschaft "NOI AG", bestimmt. Für das Haushaltsjahr 2022 wird eine Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionsausgaben in Höhe von 75.000.000,00 Euro genehmigt. Diese sind für die Finanzierung der Umfahrungsstraße Percha vorgesehen. 2)
(3) Die in Absatz 2 genannte Verschuldung kann von der Landesregierung für eine maximale Tilgungsdauer von 20 Jahren aufgenommen werden. Die Belastung durch die Rückzahlung der Raten kann ab dem Haushaltsjahr 2021 beginnen. Der jährliche Zahlungsaufwand des Zinsanteils beträgt 1.020.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2021, 3.444.750,00 Euro für das Haushaltsjahr 2022 und 3.267.750,00 Euro für das Haushaltsjahr 2023. Diese Beträge belasten das Programm 01 „Zinsanteil Amortisation von Darlehen und Anleihen“ des Aufgabenbereichs 50. In Bezug auf den Kapitalanteil in Höhe von 2.550.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2021 und anschließend in Höhe von 8.850.000,00 Euro pro Jahr, wird das Programm 02 „Kapitalanteil Amortisation von Darlehen und Anleihen“ des Aufgabenbereiches 50 im Rahmen der Ausgabenvoranschläge des Haushalts 2021-2023 belastet. 3)