(1) Die Überschrift von Artikel 13 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 16. Juli 2018, Nr. 20, erhält folgende Fassung: „Amt für Aufnahme des Lehrpersonals“.
(2) Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 16. Juli 2018, Nr. 20, erhält folgende Fassung:
“d) Verfahren für die Aufnahme von Schulführungskräften und Inspektionspersonal,“.