1. Im Sinne dieser Richtlinien gilt als Werbe- und Kommunikationsprojekt eine auf ein vorgegebenes Thema zugeschnittene Kampagne.
2. Der Förderpreis wird alle zwei Jahre vergeben. Die Landesregierung bestimmt die Höhe des zu vergebenden Förderpreises im entsprechenden Tätigkeitsprogramm des Landesbeirates für Chancengleichheit für Frauen, nachstehend Landesbeirat für Chancengleichheit genannt.
3. Die Bewertungskommission laut Artikel 9 wählt das beste Projekt aus und vergibt ein Preisgeld für das Gewinnerprojekt.
4. Der Förderpreis ist mit Stipendien oder anderen von öffentlichen oder privaten Einrichtungen für dasselbe Projekt gewährten Förderungen kumulierbar.