1. Mit der Annahme des Förderpreises tritt die Gewinnerin/der Gewinner sämtliche Rechte an ihrem/seinem Projekt an den Landesbeirat für Chancengleichheit und an das Frauenbüro ab und übergibt dem Frauenbüro alle Dateien in offenem Format. Das prämierte Projekt darf zu keinem anderen Zweck und in keinem anderen Zusammenhang verwendet werden. Der Landesbeirat für Chancengleichheit und das Frauenbüro dürfen das prämierte Projekt nach eigenem Ermessen kostenlos verwenden und veröffentlichen. Dies bedeutet auch, dass das Gewinnerprojekt im Frauenbüro, an einem anderen Ort oder bei anderen Gelegenheiten öffentlich ausgestellt werden kann. Auf Anfrage des Landesbeirats für Chancengleichheit und des Frauenbüros muss die Gewinnerin/der Gewinner das Projekt der Öffentlichkeit ohne zusätzliches Entgelt vorstellen.