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b) Dekret des Landeshauptmanns vom 4. September 2020, Nr. 311)
Änderung der Verordnung über die Aufteilung von Schulden gegenüber dem Land in Raten

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 10. September 2020, Nr. 37.

Art. 5  (Inkrafttreten)

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.