Diese sind den Leitern für die Abdeckung der Bereitschaftsdienste zugelassen, wobei die Anzahl der Turnusse im Verhältnis zur erbrachten Arbeitszeit reduziert werden.
Auf Antrag des Leiters/der Leiterin kann die geleistete Arbeitszeit durch Ersatzruhepausen ausgeglichen werden, die mit den Bedürfnissen des Dienstes vereinbar sind.
Bei vertikaler Teilzeitarbeitszeit sind die Bereitschaftsdienste und die Wachdienste gänzlich während der Dienstzeiten gesichert.