1) Die Meldung ermöglicht der zuständigen Behörde die Lage und die Art der durchgeführten Tätigkeit zu erfahren und infolgedessen die von der Verordnung (EU) Nr. 2017/625 vorgesehenen amtlichen Kontrollen zu organisieren.
2) Die Dienste des Departements für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebes erstellen und aktualisieren im eigenen Zuständigkeitsbereich das Verzeichnis der OSA.