1. Die Gültigkeit des für das gesamte Gebäude ausgestellten KlimaHaus-Ausweises erstreckt sich auch auf die einzelnen Wohneinheiten des Gebäudes. Der KlimaHaus-Ausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum und muss bei jedem Eingriff, der die Gesamtenergieeffizienz wesentlich (mindestens um eine KlimaHaus-Klasse) ändert, aktualisiert werden.
2. Haben keine Bauarbeiten gemäß Artikel 6 Absatz 4 stattgefunden, so fügt der Eigentümer/die Eigentümerin oder der Verwalter/die Verwalterin der Miteigentumsgemeinschaft dem KlimaHaus-Ausweis vor Ablauf der Frist laut Absatz 1 eine Eigenerklärung hinzu, die dessen Gültigkeit um weitere zehn Jahre verlängert. Eine Kopie der Eigenerklärung muss an die Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus übermittelt werden.