1. Der KlimaHaus-Ausweis laut Anlage 6 ist erforderlich für alle neuen Gebäude und alle Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden. Von dieser Pflicht ausgenommen sind die Gebäude laut Artikel 4 Absatz 2.
2. Der KlimaHaus-Ausweis wird von der Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus ausgestellt. Er muss der zuständigen Behörde vor Ausstellung der Benutzungsgenehmigung vorliegen.
3. Die Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus führt ein Verzeichnis der KlimaHaus-Ausweise und trägt für dessen regelmäßige Aktualisierung Sorge.
4. Bei allen neuen Gebäuden und bei allen Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, muss der Bauherr/die Bauherrin der zuständigen Baubehörde erklären, dass die Unterlagen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes vor Baubeginn an die Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus übermittelt werden. Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen wird der KlimaHaus-Ausweis innerhalb von 60 Tagen ab Empfang der vom Bauherrn/von der Bauherrin eingereichten Erklärung über den Abschluss der Arbeiten ausgestellt.