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1. Die abgeänderte Liste der Lehrberufe gemäß Anlage A, die wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, ist genehmigt.
2. Der Beschluss der Landesregierung vom 29. Jänner 2019, Nr. 40 ist widerrufen.
Der vorliegende Beschluss wird gemäß Artikel 4, Absatz 1 Buchstabe d) des Regionalgesetzes vom 19. Juni 2009, Nr. 2, i. g. F. im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol veröffentlicht, da die entsprechende Maßnahme an die Allgemeinheit gerichtet ist.