(1) Mit Wirkung 01.01.2020 wird die dem Lehrpersonal der Landesschulen zustehende monatliche Lehrberufszulage um 120,00 Euro brutto erhöht.
(2) Mit Wirkung 01.01.2020 wird den Kindergärtnerinnen/Kindergärtnern eine monatliche Berufszulage im Ausmaß von 120,00 Euro brutto ausbezahlt.
(3) Mit Wirkung 01.01.2020 wird den pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern für Integration eine monatliche Berufszulage im Ausmaß von 110,00 Euro brutto ausbezahlt.
(4) Die, nach Absatz 1 erhöhte Lehrberufszulage und die nach Absatz 2 und 3 vorgesehene Berufszulage werden in zwölf Monatsraten ausbezahlt.
(5) Die in diesem Artikel genannten Zulagen unterliegen nicht den allgemeinen Gehaltserhöhungen.3)