(1) Dem Personal, welches erstmals vor dem 01.02.2002 im Behindertensektor gemäß Artikel 4 des Ergänzungsabkommen vom 30.11.2001 zum Bereichsabkommen der Bediensteten der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Ö.B.P.B. eingesetzt wurde, wird die Aufgabenzulage mit Wirkung 01.01.2020 um 40,00 Euro monatlich brutto, erhöht.
(2) Die Zulage laut Absatz 1 wird in 12 Monatsraten ausbezahlt.