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1. zunächst folgende Zusatzleistungen des Landes an die Integrationsbemühungen zu knüpfen:
• das Landesfamiliengeld
• das Landeskindergeld
• der Zusatzbeitrag zum Landesfamiliengeld
2. als Integrationsbemühungen von Bürgerinnen und Bürgern aus nicht-EU-Staaten für den Zugang zu genannten Zusatzleistungen, die mündliche Beherrschung einer der beiden Landessprachen auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Kenntnisse der lokalen Gesellschaft und Kultur und die Erfüllung der Schulpflicht der Kinder der Betroffenen zu werten.
3. die in der beiliegenden Anlage A definierten zusätzlich notwendigen Richtlinien für den Zugang zu den Zusatzleistungen des Landes von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger zu genehmigen. Die Anlage A ist integrierender Bestandteil dieses Beschlusses.