(1) Artikel 2 des Landesgesetzes vom 15. November 2002, Nr. 14, erhält folgende Fassung:
„Art. 2 (Festlegung des Bedarfs und Finanzierung von Ausbildungsplätzen)
1. Nach Anhören des Landeskomitees für die Planung im Gesundheitswesen legt die Landesregierung folgenden Bedarf fest:
- den mehrjährigen und jährlichen Ausbildungsbedarf für Gesundheitsberufe und Spezialisierungen,
- den Bedarf an Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin,
- den Bedarf an Fachärztinnen und Fachärzten mit Bezug auf die Fachrichtungen.
2. Der Bedarf laut Absatz 1 Buchstaben b) und c) wird nach Anhören der Ärzte- und Zahnärztekammer der Provinz Bozen festgelegt.
3. Das Land kann mit Universitäten und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen in Italien sowie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Vereinbarungen zur Finanzierung der ärztlichen Ausbildung sowie der Ausbildung in anderen Gesundheitsberufen abschließen.
4. Mit Durchführungsverordnung werden die Verpflichtungen jener Personen geregelt, die für ihre Ausbildung die Finanzierung laut Absatz 3 in Anspruch nehmen.“
(2) Artikel 7 des Landesgesetzes vom 15. November 2002, Nr. 14, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„Art. 7 (Vollzeit- und Teilzeitlehrgang)
1. Der Lehrgang ist ein Vollzeit- oder Teilzeitlehrgang. Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind verpflichtet, gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen den praktischen und theoretischen Unterricht zu besuchen.“
(3) Die Deckung der aus diesem Artikel hervorgehenden Lasten, die sich für das Jahr 2020 auf 1.562.500,00 Euro, für das Jahr 2021 auf 1.562.500,00 Euro und ab dem Jahr 2022 auf 1.562.500,00 jährlich Euro belaufen, erfolgt durch die entsprechende Reduzierung der im Sonderfonds „Sammelfonds zur Deckung von Auslagen, die mit neuen Gesetzgebungsmaßnahmen verbunden sind“ für laufende Ausgaben eingeschriebenen Bereitstellung im Bereich des Programms 03 des Aufgabenbereichs 20 des Haushaltsvoranschlages 2020-2022.