(1) Für die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2020-2022 die Höchstausgabe von 20.986.719,27 Euro für das Jahr 2020 und die Höchstausgabe von 38.486.719,27 Euro für das Jahr 2021 genehmigt. Es wird weiterhin für das Jahr 2022 eine Ausgabe von 38.486.719,27 Euro genehmigt, welche die Folgekosten des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 darstellen. Diese Beträge beinhalten anteilsmäßig die Zuweisungen an die Landesverwaltung und an den Südtiroler Sanitätsbetrieb, nicht aber an die Gemeinden, die Bezirksgemeinschaften, die Seniorenwohnheime, das Institut für sozialen Wohnbau, das Verkehrsamt Bozen und die Kurverwaltung Meran.
(2) Für die Kollektivvertragsverhandlungen im Bereich Sanität wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2020-2022 für das Jahr 2020 die Höchstausgabe von 16.023.800,00 Euro, für das Jahr 2021 die Höchstausgabe von 7.050.000,00 Euro und für das Jahr 2022 die Höchstausgabe von 7.050.000,00 Euro genehmigt. 5)
(2/bis) Für die Kollektivvertragsverhandlungen für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2020-2022 für das Jahr 2020 die Höchstausgabe von 10.000.000,00 Euro genehmigt. 6)
(3) Für die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene für die Führungskräfte wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2020-2022 die Höchstausgabe von 4.500.000,00 Euro für das Jahr 2020, von 9.000.000,00 Euro für das Jahr 2021 und von 9.000.000,00 Euro für das Jahr 2022 Euro genehmigt. Diese Beträge beinhalten anteilsmäßig die Zuweisungen an die Landesverwaltung und an den Südtiroler Sanitätsbetrieb, nicht aber an die Gemeinden, die Bezirksgemeinschaften, die Seniorenwohnheime, das Institut für sozialen Wohnbau, das Verkehrsamt Bozen und die Kurverwaltung Meran. 7)
(4) Für den Abschluss der Landeszusatzabkommen zur Regelung der Beziehungen mit dem ärztlichen vertragsgebundenen Personal und mit den öffentlichen und privaten Apotheken in der Provinz Bozen wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2020-2022 die Höchstausgabe von 200.000,00 Euro für das Jahr 2020 genehmigt. Es wird weiters für das Jahr 2021 und das Jahr 2022 die Höchstausgabe von je 800.000,00 Euro genehmigt, welche die Folgekosten der Landeszusatzabkommen zur Regelung der Beziehungen mit dem ärztlichen vertragsgebundenen Personal und mit den öffentlichen und privaten Apotheken in der Provinz Bozen darstellt. 8)