(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
(2) Die Bestimmungen dieses Dekrets werden ab 1. September 2019 angewandt.
(3) Artikel 6 Absätze 6 und 8, Artikel 8 Absätze 1 und 2, Artikel 10 und Artikel 14 Absatz 1 Buchstaben b) und c) werden ab 1. Jänner 2020 angewandt.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.