(1) Die passiven Rückstände am Ende des Haushaltsjahres 2018 ergeben sich aus der allgemeinen Rechnungslegung des Haushalts in den folgenden Beträgen:
Beträge, die von den zweckgebundenen Ausgaben für die Kompetenz des Haushaltsjahres 2018 noch zu bezahlen sind (Artikel 3)
Euro 606.791.685,46
Beträge, die von den Rückständen der Haushaltsjahre 2017 und vorhergehende noch zu bezahlen sind (Artikel 5)
Euro 717.481.073,35
passive Rückstände zum 31. Dezember 2018
Euro 1.324.272.758,81