1) Die Konzessionsinhaber sind verpflichtet, ein anlagenspezifisches Register für sicherheitsrelevante Vorfälle (im folgenden Register) zu führen.
2) In dieses Register sind die Ergebnisse der Risikoanalyse, der periodischen Überprüfungen und sämtliche Störfälle und Betriebsanomalien, welche während dem Betrieb vorfallen sowie die vorgefundenen Mängel und die erlassenen Auflagen einzutragen.
3) Das Register gliedert sich in:
a) Abschnitt über den Anlagenbestand: Technische Beschreibung inklusive detaillierten Lageplan der Anlage und ihrer Bestandteile (Fassungen, Beileitungen, Druckrohre, Schließorgane, Turbinen usw.) und die dazugehörenden technischen Daten bzw. Parameter;
b) Risikoanalyse;
c) Prüfberichte aus den periodischen Überprüfungen gemäß Art. 4, 5 und 6
d) Wartungsplan: Übersicht über die durchzuführenden Prüfungen, und Kontrollen
e) Vorkommnisse: außerordentliche Eingriffe und Vorkommnisse;
f) Anhänge: Übersichtspläne, Prüfberichte, technische Anleitungen, Garantiebescheinigungen und Belege für diesbezügliche Tätigkeiten und Ankäufe sonstige Mängeldokumentationen und Gegenmaßnahmen.
4) Das Betriebsregister ist bei allfälligen behördlichen Kontrollen vorzulegen.