1. Der Hubschraubereinsatz kann bei der Agentur für Bevölkerungsschutz ausschließlich vom zuständigen Koordinator/von der zuständigen Koordinatorin oder vom Direktor/von der Direktorin des Tierärztlichen Dienstes des Südtiroler Sanitätsbetriebs über die Notrufnummer der Berufsfeuerwehr Bozen angefordert werden, wobei ihm/ihr die Feststellung der effektiven Einsatznotwendigkeit obliegt.