1. Im Falle der Bergung von lebendem Vieh muss sich der/die Verantwortliche an den Transportkosten in folgendem Ausmaß beteiligen:
a) Pauschalbetrag von 200,00 Euro für jedes Tier mit einem Alter bis zu 18 Monaten,
b) Pauschalbetrag von 300,00 Euro für jedes Tier mit einem Alter über 18 Monaten.
2. Können mit einem einzigen Flug mehrere Tiere geborgen werden, so beträgt die Kostenbeteiligung des/der Verantwortlichen je Flug pauschal 300,00 Euro.