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1. die beiliegende Vereinbarung mit den vertragsgebundenen öffentlichen und privaten Apotheken in Südtirol über die Ausgabe von glutenfreien Produkte für Menschen mit Zöliakie als wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses zu genehmigen
2. den Landesrat für Gesundheit zu ermächtigen, die beiliegende Vereinbarung mit den vertragsgebundenen öffentlichen und privaten Apotheken in Südtirol über die Ausgabe von glutenfreien Produkte für Menschen mit Zöliakie mit den in Südtirol repräsentativsten Gewerkschaftsverbänden der öffentlichen und privaten Apotheken zu unterschreiben
3. die beiliegenden Hinweise an den Südtiroler Sanitätsbetrieb für die Vertragsbindung von Handelsbetrieben mit dem Landesgesundheitsdienst über die Ausgabe von glutenfreien Produkte für Menschen mit Zöliakie zu genehmigen
4. festzulegen, dass die zwischen dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und den Handelsbetrieben über die Ausgabe von Produkten an Zöliakiekranke bestehenden Verträge innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Hinweisen laut Punkt 3 erneuert werden müssen
5. festzulegen, dass gegenständlicher Beschluss am 1. Juli 2019 in Kraft tritt.
6. festzulegen, dass im beschließenden Teil des eigenen Beschlusses vom 5. Februar 2019, Nr. 62 unter Punkt 9 die Worte „1. März 2019“ durch die Worte „1. April 2019“ ersetzt werden. Damit treten der gegenständliche Beschluss und der eigene Beschluss Nr. 62/2019 beide am selben Tag, am 1. April 2019, in Kraft.
7. dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.