1. Für maximal ein Drittel der Heimplätze kann die Betreuung auch in Form von Wohngruppenmodellen organisiert werden.
2. Das Wohngruppenmodell ist eine stationäre Hausgemeinschaft, in der Bewohnerinnen und Bewohner ihr Privatleben mit einem gemeinschaftlichen Umfeld vereinbaren können, wobei sie zugleich vom Seniorenwohnheim eine angemessene Begleitung, Betreuung und Pflege je nach ihrem individuellen Bedarf bekommen.
3. Bis zur Definition dieses Betreuungsmodells gelten die vorliegenden Bestimmungen. Nach der Definition dieses Modells müssen eventuell bereits gestartete Projekte angepasst werden.