1. Strategische Planung des Dienstes: das Seniorenwohnheim legt die Zweckbestimmung und die Grundwerte, an denen sich seine Tätigkeit ausrichtet, sowie die zu erreichenden Begleitungs-, Betreuungs- und Pflegeziele und die angebotenen Dienste fest. Es sieht ein geeignetes System zur Überprüfung der Zielerreichung vor.
2. Operative Planung des Seniorenwohnheims: das Seniorenwohnheim legt die Verfahren für die Aufnahme, Begleitung, Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner fest sowie für deren Wechsel in besondere Betreuungsformen, deren Entlassung und deren Übergabe an andere Einrichtungen und Dienste. Es gewährleistet die systematische Anwendung der festgelegten Verfahren und sieht Formen der Überprüfung dieser Verfahren auf der Grundlage der bei der Erbringung der Dienste gesammelten Erfahrungen vor.
3. Es werden Verfahren für die Sicherheit und das Notfallmanagement festgelegt, wobei deren Umsetzung auch durch entsprechende Schulung des Personals gesichert wird.
4. Das Seniorenwohnheim arbeitet kontinuierlich an seiner Verbesserung und setzt regelmäßig mindestens eine Methode (Fehler- und Beschwerdemanagement, Überprüfungen, Audit oder andere Evaluierungsinstrumente) zur Sicherung und Entwicklung der Qualität ein, mit dem Ziel, die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu steigern.