(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.
(2) Die Bestimmungen des Artikels 2 gelten ab dem 1. Jänner 2019.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.