1) Kontaktperson der Übergangswohnungen:
Der Dienst wird von einer Mitarbeiterin koordiniert, welche im Besitz des Studientitels/Berufsbildes ist, der mit Beschluss der Landesregierung Nr. 909/2017, betreffend die Ermächtigung und Akkreditierung des Frauenhausdienstes, vorgesehen ist. Für die Mitarbeiterin sind pro Frau wöchentlich drei Stunden vorgesehen, um folgende Aufgaben zu erfüllen:
a. Logistische Aufgaben in den Wohnungen:
- Logistische Verwaltung der Wohnung (Praktische und bürokratische Aspekte)
- Planung der Aufnahmen und Entlassungen der Frauen
- Wartung der Wohnung durch eventuelle Beauftragung Dritter (operativer Teil)
- Periodische Kontrollen (auch hinsichtlich des Zustandes der Wohnung)
- Verwaltung des Diensthandys
b. Unterstützung der Frau:
- Die Unterstützung wird an den Grad der Autonomie der Frau angepasst, wobei ihre Zeiten/Zeitpläne und ihre Entscheidungen respektiert werden, unter Berücksichtigung der Inhalte und der Dauer des Projektes.
- Wenigstens einmal im Monat und/oder auf Anfrage der Frau wird die Anwesenheit der Mitarbeiterin in der Wohnung garantiert; die Mitarbeiterin kann abwägen, ob eine häufigere Anwesenheit notwendig ist.
- Teilnahme am Bewertungsteam für die Aufnahme der Frau in eine Wohnung
- Definition des Projektes gemeinsam mit der Frau und eventuell anderen Beteiligten
- Flexible Unterstützung der Selbständigkeit der Frau auch unter Berücksichtigung der Situation des Minderjährigen und eventueller Einbeziehung des Sozialdienstes.
- Förderung des Bewusstseins und der Verantwortung der Frau hinsichtlich der wirtschaftlichen und praktischen Führung der Wohnung
- Wenigstens alle drei Monate muss das individuell abgestimmte Projekt der Frau und ihrer Kinder überprüft werden
- Hilfe bei der Suche nach einer definitiven Wohnmöglichkeit und einer Arbeit mit Unterstützung der zuständigen Dienste und eventuell des Sozialdienstes
- Austausch mit dem Mitarbeiterinnenteam des Dienstes
c. Beziehung zu Dritten:
- Sie hält ständig Kontakt zu den Mitarbeiterinnen der Einrichtung, welche die Frau zugewiesen hat, sowie mit den involvierten Diensten/Körperschaften.
- Teilnahme am Projekt-Monitoring-Team, welches vom Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion der Autonomen Provinz Bozen koordiniert wird.
- Erstellen und Weiterleiten eines Jahresberichtes zum Verlauf des Projektes an den zuständigen Sozialdienst.
2) Verwaltungsmitarbeiterin
Der Dienst wird in der bürokratisch-administrativen Verwaltung der Wohnungen von einer Verwaltungsmitarbeiterin unterstützt.
Für die folgenden Aufgaben der Verwaltungsmitarbeiterin sind pro Woche und aufgenommene Frau
30 Minuten vorgesehen:
• Betreutenakten anlegen und abschließen
• Verwaltung der Kondominiumsspesen und der Versorgungsdienste (Strom, Gas, Müllabfuhr usw.)
• Wartung und Kontakt zu den Wartungstechnikern: bürokratischer Teil
• Führung der Verwaltungsunterlagen
• Verwaltung des Personals (Kontaktperson der Übergangswohnungen)