(1) Bis zur Anpassung des Softwareprogramms führt das Grundbuchamt Klausen weiterhin ein eigenes Tagebuch.
(2) Bis zur Anpassung der Softwareprogramme des Grund- und Gebäudekatasters werden die Daten der ehemaligen Bezirke von Brixen und Klausen sowie von Neumarkt und Kaltern weiterhin eigenständig geführt.