(1) Unter Ziffer 31. der Anlage 1 zum Dekret betreffend die Abteilung Landwirtschaft erhält Ziffer 31.5. folgende Fassung:
„31.5. Amt für landwirtschaftliche Informationssysteme (LAFIS)
- Übergreifende Koordinierung des Digitalisierungsbedarfs und der E-Government-Dienste in der Landwirtschaft,
- Umsetzung der Digitalisierung in der Landwirtschaft und der entsprechenden IT-Projekte,
- Führung des Landesverzeichnisses der landwirtschaftlichen Unternehmen,
- Koordinierung der Datenbanken in der Landwirtschaft, Bereitstellung der Daten und Festlegung der Datenqualität,
- Koordinierung der Maßnahmen des Datenschutzes und der Veröffentlichungen auf der institutionellen Webseite,
- Landwirtschaftsstatistik.”
(2) Unter Ziffer 31. der Anlage 1 zum Dekret betreffend die Abteilung Landwirtschaft erhält Ziffer 31.7. folgende Fassung:
„31.7. Amt für Landmaschinen und biologische Produktion
- Förderung technischer Investitionen für die Außenmechanisierung zugunsten landwirtschaftlicher Betriebe sowie einschlägige Beratung,
- Führung des Verzeichnisses landwirtschaftlicher Maschinen, Zulassung landwirtschaftlicher Maschinen, Beratung in diesem Bereich,
- Zuteilung von verbilligtem Treib- und Brennstoff an landwirtschaftliche Betriebe,
- Beihilfen für Wiederherstellungsarbeiten zur Behebung von Unwetterschäden und Beratung sowie Bearbeitung der entsprechenden Beihilfeanträge in den Bezirksgemeinschaften Salten-Schlern, Überetsch-Südtiroler Unterland und in den Gemeinden Bozen und Nals,
- Beihilfen für den Wissenstransfer und für Informationsmaßnahmen, für Beratungstätigkeiten sowie für Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe,
- Verzeichnis der Betriebe für die ökologische/biologische Produktion,
- Beihilfen für die ökologische/biologische Produktion,
- Aufsicht über die für die reglementierte Produktion zugelassenen Kontrollstellen,
- Qualitätsregelungen für landwirtschaftliche Produkte.“