(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.
(2) Die Bestimmungen laut Artikel 5 gelten ab dem 1. Dezember 2018.
(3) Die Bestimmungen laut Artikel 3 Absätze 3, 5 und 6 und Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a), c) und d) gelten ab dem 1. Jänner 2019.
(4) Die Bestimmungen laut Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b) gelten ab dem 1. März 2019.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.