1. Die Finanzierungsanträge müssen auf eigenen, von der Familienagentur bereitgestellten Formularen abgefasst und vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Dienstträgers unterzeichnet werden.
2. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
a) Gesamtkosten, die voraussichtlich im Bezugsjahr für das Fachpersonal anfallen, das für die spezifische Betreuung zur Verfügung gestellt wird,
b) Anzahl der für die spezifische Betreuung angestellten Fachpersonen und jeweilige Berufsqualifikation,
c) Art und Dauer des Arbeitsvertrages mit dem für die spezifische Betreuung angestellten Fachpersonal,
d) Anzahl der wöchentlich zu leistenden Arbeitsstunden, wie sie aus dem Protokoll des Prüfteams laut Artikel 4 Absatz 2 hervorgeht.
3. Dem Antrag muss Folgendes beigelegt werden:
a) das Protokoll des Prüfteams, ohne Angabe von sensiblen Daten,
b) Lebenslauf der Fachpersonen.
4. Die Anträge können jederzeit im Laufe des Jahres bei der Familienagentur eingereicht werden, auf keinen Fall aber später als 30 Tage nach dem Datum der Anstellung der Fachpersonen für die spezifische Betreuung.