1. Die Anträge müssen vor Beginn der Investition eingereicht werden, bei sonstiger Ablehnung des Förderungsantrages. Bei Bauarbeiten, die erst nach erfolgter Baubeginnmeldung bei der zuständigen Gemeinde beginnen dürfen, muss der Antrag vor Vorlage dieser Meldung eingereicht werden.
2. Bei Erwerb einer Fläche zur Ansiedlung oder Erweiterung eines Unternehmens muss der Antrag wie folgt eingereicht werden:
- vor Unterzeichnung der einseitigen Verpflichtungserklärung bzw. des Ansiedlungsvertrages, falls eine Fläche im Sinne der Artikel von 46 bis 51 des Landesgesetzes Nr. 13/1997, sowie des Artikels 23 Absatz 5 des Landesgesetzes Nr. 10/2013, von der öffentlichen Körperschaft dem Begünstigten übertragen wird,
- vor Abschluss des Kaufvertrages, falls Private eine Fläche erwerben.
3. Das Eingehen einer jeglichen rechtlichen Verpflichtung durch den Antragsteller, welche die Investition unumkehrbar macht, sowie die Ausstellung, auch nur teilweise, von Ausgabenbelegen wie Akontorechnungen, Kaufvorverträge mit Anzahlung oder Ähnliches vor Einreichdatum des Antrags bewirken den Ausschluss von der Förderung der gesamten entsprechenden Investition. Der Kauf von Grundstücken oder Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung von Machbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten.
4. Die Anträge müssen auf eigenen, von der zuständigen Landesabteilung bereitgestellten Vordrucken abgefasst, in ein PDF-Format umgewandelt und durch eine PEC-Mitteilung dem zuständigen Landesamt übermittelt werden. Anträge zu Vorhaben, die verschiedene Sektoren betreffen, sind beim Amt einzureichen, das für den kostenintensivsten Teil des Vorhabens zuständig ist.
5. Den Anträgen müssen die Kostenvoranschläge oder Angebote beigelegt werden. Bei baukonzessionspflichtigen Arbeiten müssen das genehmigte Bauprojekt, der technische Bericht sowie die Baukonzession beigelegt werden.
6. Die Anträge enthalten folgende Angaben:
a) Name und Größe des Unternehmens,
b) Angaben zur Tätigkeit,
c) Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des Beginns und des Abschlusses,
d) Angaben über den Standort des Vorhabens,
e) obligatorische und bindende Angabe der geplanten Kosten des Vorhabens,
f) Art der Beihilfe und Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen Finanzierung.