(1) Die passiven Rückstände am Ende des Haushaltsjahres 2017 ergeben sich aus der allgemeinen Rechnungslegung des Haushalts in den folgenden Beträgen:
Beträge, die von den zweckgebundenen Ausgaben für die Kompetenz des Haushaltsjahres 2017 noch zu bezahlen sind (Artikel 3):
1.303.826.954,96 Euro
Beträge, die von den Rückständen der Haushaltsjahre 2016 und vorhergehende noch zu bezahlen sind (Artikel 5):
517.678.564,77 Euro
passive Rückstände zum 31. Dezember 2017:
1.821.505.519,73 Euro.