3.1 Arbeitsrehabilitationsdienst
3.1.1 Beschreibung
1. Der Arbeitsrehabilitationsdienst ist ein Tagesdienst, der erwachsenen Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung sozialpädagogische Begleitung, Betreuung und Unterstützung bietet, damit sie individuell persönliche und soziale Kompetenzen und Arbeitsfähigkeiten erwerben und weiterentwickeln, auch mit dem Ziel der Eingliederung oder Wiedereingliederung in die Arbeitswelt.
2. Der Dienst kann ein dauerhaftes Beschäftigungsangebot oder eine Übergangslösung mit dem Ziel der Aufnahme in anderen Diensten oder der Eingliederung oder Wiedereingliederung in die Arbeitswelt sein. Die Dauer des Aufenthalts im Arbeitsrehabilitationsdienst ist an das individuelle Rehabilitationsprojekt gebunden.
3. Die Tätigkeiten des Arbeitsrehabilitationsdienstes können in und außerhalb der Einrichtung stattfinden.
4. Der Arbeitsrehabilitationsdienst bietet Beschäftigungen unterschiedlicher Art an, die auf das Anlernen und die berufliche Orientierung oder Neuorientierung der Personen ausgerichtet sind. Dabei handelt es sich um produktive Beschäftigungen, verbunden mit dem Verkauf von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen.
3.1.2 Zielsetzung
1. Der Dienst verfolgt folgende Ziele:
a) Gewährleistung der Teilhabe am Arbeitsleben durch Maßnahmen zum Erhalt, zum Ausbau oder zur Wiedererlangung von Arbeitsfähigkeiten und -kompetenzen, auch mit dem Ziel der Eingliederung oder Wiedereingliederung in die Arbeitswelt,
b) Förderung der Sozialisierung und des Aufbaus eines Netzes sozialer Beziehungen durch die Entwicklung und Aufwertung persönlicher und sozialer Kompetenzen,
c) Erhalt der Stabilität durch eine klare Strukturierung des Tages,
d) Überprüfung der Arbeitsfähigkeit durch kurze gezielte Praktika sowie Planung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschäftigung und Arbeitseingliederung.
3.1.3 Zielgruppe
1. Der Arbeitsrehabilitationsdienst richtet sich an erwachsene Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, die in einem mehr oder weniger geschützten Rahmen Rehabilitationsmaßnahmen im Beschäftigungsbereich auf unterschiedlichen Ebenen und von unterschiedlicher Dauer auf der Grundlage eines individuellen Rehabilitationsprojekts benötigen.
2. Voraussetzungen für die Aufnahme und den Verbleib im Arbeitsrehabilitationsdienst sind
a) der regelmäßige Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsfachdienst, d.h. mit dem Dienst für Abhängigkeitserkrankungen oder vertragsgebundenen und zugelassenen Diensten,
b) die psychophysische Stabilität der Person,
c) die Abstinenz vom Gebrauch psychoaktiver Substanzen oder von abhängigen Verhaltensweisen.
Die Voraussetzung der Abstinenz wird von den einzelnen Diensten geprüft.
3. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, werden nur in begründeten Ausnahmefällen und nur für kurze Zeit aufgenommen.
3.1.4 Aufnahmekapazität
1. Die Aufnahmekapazität des Dienstes variiert je nach ausgeübter Tätigkeit.