1. Jeder Bereich benennt eine einzige Fachkraft und deren Stellvertretung, die zusammen mit jenen der anderen Bereiche das Team der Anlaufstelle bilden.
2. Das Personal der Anlaufstellen
a) hat Erfahrung und Kompetenz in Netzwerkarbeit,
b) hat mehrjährige Erfahrung im Umgang mit Nutzern/Nutzerinnen und deren Familien und verfügt über die notwendige Kompetenz zum Umgang mit der jeweiligen Situation,
c) kennt das Gesundheits- und Sozialnetz im Einzugsgebiet und die jeweiligen Leistungen,
d) verfügt über eine spezifische Aus- oder Weiterbildung in den Bereichen Coaching und Beratung für pflegende Angehörige oder reicht den diesbezüglichen Nachweis innerhalb zwei Jahre nach Tätigkeitsbeginn in der Anlaufstelle nach; wird der Nachweis innerhalb dieser zwei Jahre nicht erbracht, muss die Person ersetzt werden,
e) verfügt über ausgeprägte Sozial-kompetenz und die Fähigkeit, ganzheitlich zu denken, womit ein präventiver Ansatz und entsprechende Maßnahmenpläne gewährleistet werden,
f) verfügt über Grundkenntnisse in Bezug auf lebensweltbezogene und sozialraumorientierte, personenzentrierte, altersspezifische und geschlechtsspezifische Ansätze,
g) beteiligt sich regelmäßig an Fort- oder Weiterbildungsinitiativen.